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Legitimieren ohne Personalausweis

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Legitimieren ohne Personalausweis

by Joker Germany :: Rate this Message:

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Man darf ja den Personalausweis nicht mehr kopieren.

Nun suche ich gerade eine Wohnung und von mir wird verlangt, entweder etwa 100km zur Wohnungsvermittlungsargentur zu fahren oder eine Kopie meines Personalausweises denen zu zu schicken.

Gibt es noch andere arten sich zu legitimieren ohne PostIdent?

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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Torsten Grote-3 :: Rate this Message:

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On Wednesday 09 May 2012 16:29:47 Joker Germany wrote:
> Man darf ja den Personalausweis nicht mehr kopieren.

Wieso nicht und wo steht das?

Soweit ich weiss, darf man ihn wegen der elektronischen Signatur nicht mehr
aus der Hand geben, damit ihn andere fuer dich kopieren koennen.

Torsten


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Parent Message unknown Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Joker Germany :: Rate this Message:

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Am 9. Mai 2012 16:38 schrieb Joker Germany <spam.an.joker@...>:
Das Innenministerium sagt in ihrer Gesetzgebungsbegründung zum §14 des Personalausweisgesetzes
§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

weitere Infos zu den Gründen gibt heise online:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deine-wichtigste-Karte-Vom-Umgang-mit-dem-neuen-Personalausweis-1133588.html
In einer heise online vorliegenden ergänzenden "Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Vervielfältigung von Ausweisdokumenten" wird diese Gesetzesbegründung noch genauer erläutert: "Diese Klarstellung war u.a. deshalb erforderlich, weil im Falle einer künftigen Vervielfältigung des neuen Personalausweises zusätzliche Sicherheitsprobleme entstünden. Denn auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten."


Am 9. Mai 2012 16:36 schrieb Torsten Grote <Torsten.Grote@...>:

On Wednesday 09 May 2012 16:29:47 Joker Germany wrote:
> Man darf ja den Personalausweis nicht mehr kopieren.

Wieso nicht und wo steht das?

Soweit ich weiss, darf man ihn wegen der elektronischen Signatur nicht mehr
aus der Hand geben, damit ihn andere fuer dich kopieren koennen.

Torsten



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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Matthias Kirschner-4 :: Rate this Message:

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* Joker Germany <spam.an.joker@...> [2012-05-09 16:38:59 +0200]:

> Am 9. Mai 2012 16:38 schrieb Joker Germany <spam.an.joker@...>:
>
> > Das Innenministerium sagt in ihrer Gesetzgebungsbegründung zum §14 des
> > Personalausweisgesetzes
> >
> >> § 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener
> >> Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür
> >> vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und
> >> öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur
> >> hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der
> >> elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten.
> >> Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von
> >> Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
> >> ausgeschlossen werden.

Nur so eine Idee: Mach eine Kopie, dann schwarzer Eding über den Teil
und nochmal kopieren.

Viele Grüße
Matthias

--
Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Robert Kehl :: Rate this Message:

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Am 09.05.2012 16:38, schrieb Joker Germany:
>         Weitere Verfahren z.B. über die
>         optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder
>         den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen
>         werden.

Ich lach' mich scheckig, was für ein Quark.

>         Denn auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer
>         abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber
>         bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf
>         geraten."

Wuhaha. Jeder Polizist, der einen kontrolliert, nimmt Dir das Ding aus
der Hand. Überall, wo Du den Ausweis vorzeigst, ist die Nummer zu sehen.
Das ist für mich ein sicheres Zeichen für vollständige Verblödung.

Was die vielfältigen Nummern auf dem Ding bedeuten sollen, wurde
zumindest mir bei Ausgabe nicht erklärt, insbesondere nicht, dass da
eine "Berechtigungsnummer" aufgebracht sei, und ist es auch nicht.

Wikipedia, dieses subversive Organ, das ganz nah an Wikileaks wohl dran
ist, nennt das "Zugangsnummer". Zitat: "Die Daten des Personalausweises
sind für öffentliche Stellen nur mit hoheitlichen
Berechtigungszertifikaten und zusätzlich nach Eingabe einer auf dem
Personalausweis angezeigten Information (Zugangsnummer oder MRZ)
auslesbar." [1]

Was genau sollte also der Inhaber des Ausweises mit der Nummer anfangen,
geschweige denn irgendwer sonst, der keinen Zugang den
hochherrschaftlichen Berechtigungszertifikaten hat?

Wenn da tatsächlich außen eine Nummer aufgebracht wäre, die den
*Besitzer* des Plastikkärtchens zu irgend etwas berechtigt, dann Danke.
Das wäre ungefähr so beschränkt, wie seine PIN auf die ec-Karte zu
schreiben.

Mit fröhlichem Gruß

Robert Kehl

[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Hoheitliche_Funktion
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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Joker Germany :: Rate this Message:

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Das hat mir gerade auch das Landespolizeiamt Kiel geschrieben...
Wenn die das sagen....

Am 9. Mai 2012 16:44 schrieb Matthias Kirschner <mk@...>:
* Joker Germany <spam.an.joker@...> [2012-05-09 16:38:59 +0200]:

> Am 9. Mai 2012 16:38 schrieb Joker Germany <spam.an.joker@...>:
>
> > Das Innenministerium sagt in ihrer Gesetzgebungsbegründung zum §14 des
> > Personalausweisgesetzes
> >
> >> § 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener
> >> Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür
> >> vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und
> >> öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur
> >> hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der
> >> elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten.
> >> Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von
> >> Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
> >> ausgeschlossen werden.

Nur so eine Idee: Mach eine Kopie, dann schwarzer Eding über den Teil
und nochmal kopieren.

Viele Grüße
Matthias

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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by RA Stehmann :: Rate this Message:

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Grundsätzlich trifft es wohl zu, dass mit der "Berechtigungsnummer",
oder wie immer das Ding heißt, Missbrauch betrieben werden kann, weshalb
davon abgeraten wird, ein Kopieren des Ausweise zu ermöglichen oder gar
eine Kopie desselben zu versenden.

Der Vorschlag von Matthias, diese Nummer auf der Kopie zu schwärzen, ist
von mir aus meiner Erfahrung lediglich dahingehend zu ergänzen, die
geschwärzte Kopie nochmals zu kopieren und dann die zweite Kopie zu
versenden.

Aber vielleicht reicht denen ja zur Identitätsfeststellung auch eine
GPG- oder CACert-signierte Email ;-) .

Gruß
Michael



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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Bernd Wurst :: Rate this Message:

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Hallo.

Am 10.05.2012 09:43, schrieb RA Stehmann:
> Der Vorschlag von Matthias, diese Nummer auf der Kopie zu schwärzen, ist
> von mir aus meiner Erfahrung lediglich dahingehend zu ergänzen, die
> geschwärzte Kopie nochmals zu kopieren und dann die zweite Kopie zu
> versenden.

Genau das hat Matthias geschrieben...

Aus Umweltschutzgründen könnte man das aber auch einscannen, digital
bearbeiten und dann geschwärzt ausdrucken. :)

Gruß, Bernd

--
Menschen, die wissen, wie dumm sie sind,
sollte man zu den Klugen zählen



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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Martin Gollowitzer :: Rate this Message:

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* RA Stehmann <anwalt@...> [120510 09:43,
  mID <4FAB719B.7050708@...>]:

> Grundsätzlich trifft es wohl zu, dass mit der "Berechtigungsnummer",
> oder wie immer das Ding heißt, Missbrauch betrieben werden kann, weshalb
> davon abgeraten wird, ein Kopieren des Ausweise zu ermöglichen oder gar
> eine Kopie desselben zu versenden.
>
> Der Vorschlag von Matthias, diese Nummer auf der Kopie zu schwärzen, ist
> von mir aus meiner Erfahrung lediglich dahingehend zu ergänzen, die
> geschwärzte Kopie nochmals zu kopieren und dann die zweite Kopie zu
> versenden.

Die meisten Kopierer speichern die kopierten Bilder relativ lange auf
einer Festplatte (nämlich bis sie voll ist). Daher würde ich empfehlen,
bereits bei der ersten Kopie ein schwarz gefärbtes Papier über die
Nummer zu kleben.

Just my €0,02

Martin


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Re: Legitimieren ohne Personalausweis

by Bernhard Reiter-5 :: Rate this Message:

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Am Mittwoch, 9. Mai 2012 16:36:59 schrieb Torsten Grote:
> On Wednesday 09 May 2012 16:29:47 Joker Germany wrote:
> > Man darf ja den Personalausweis nicht mehr kopieren.
>
> Wieso nicht und wo steht das?

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Personalausweis#Kopierverbot

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